Wann muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen?
Ist ein Arbeitnehmer erkrankt, erhält er vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für deren Einreichung beim Arbeitgeber gibt es spezielle Fristen, die unbedingt eingehalten werden sollten.
Wer als Arbeitnehmer erkrankt, muss seinen Chef hiervon unverzüglich unterrichten. Schließlich ist er für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verantwortlich und muss unter Umständen für Ersatz sorgen.
Diese Information über die Erkrankung kann entweder schriftlich oder auch telefonisch erfolgen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit aber länger als drei Tage andauern, ist die reine Information des Chefs nicht mehr ausreichend, dann ist die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig.
Laut Entgeltfortzahlungsgesetz ist diese spätestens am dritten Arbeitstag vorlagepflichtig. Wer zum Beispiel wegen einer Magen-Darm-Erkrankung das Haus nicht verlassen kann, kann die Bescheinigung alternativ auch faxen oder aber einscannen und mailen.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass Arbeitgeber individuell auch andere Fristen vereinbaren können und die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten oder zweiten Tag der Erkrankung fordern.
Sofern ein Arbeitnehmer seinen Pflichten nicht nachkommt und den Krankenschein nicht oder verspätet abgibt, muss unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen. Wer es also nicht einrichten kann, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fristgerecht vorzulegen, sollte mit dem Arbeitgeber sprechen. Im Fall einer ernsten Erkrankung wird er sicher Verständnis zeigen.