TVL Tariftabelle des öffentlichen Dienstes
Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes werden anhand der TVL Tariftabelle bezahlt. Die Gehaltstabellen für den Öffentlichen Dienst der Länder (TVL) werden dabei im Internet veröffentlicht und sind allgemein einsehbar.
Angestellte im Öffentlichen Dienst der Länder werden nach einem speziellen Tarifvertrag, dem TVL bezahlt. Dieser Tarifvertrag legt zum einen die jeweiligen Entgeltgruppen, die Wochenarbeitszeit sowie die Kündigungsfristen fest. Der Vertrag wird dabei immer nach der jeweils aktuellen Version veröffentlicht, die in den jeweiligen Tarifverhandlungen festgelegt wurden.
Die Tariftabellen TVL werden dabei in zwei Tarifgebiete unterschieden. Im Tarifgebiet West sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein organisiert.
Im Tarifgebiet Ost hingegen sind die fünf neuen Bundesländer versammelt. Die Länder Hessen und Berlin hingegen nehmen nicht am Tarifvertrag TVL teil, sondern sie bezahlen ihre Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes der Länder nach dem Bundesangestellten Tarifvertrag, kurz BAT.
Um herauszufinden, wie hoch das Entgelt nach dem Tarifvertrag der Länder sein wird, steht auf der Internetseite oeffentlicher-dienst.info Entgeltrechner zur Verfügung. Diese Tarifrechner werden ebenfalls aktuellen Änderungen des Tarifvertrages angepasst, sogar die neuen TVL Tariftabellen ab März 2010 sind bereits auf der Internetseite eingepflegt.
Um das jeweilige Arbeitsentgelt berechnen zu können, werden lediglich Angaben zur Entgeltgruppe sowie zur Gehaltsstufe benötigt. Diese Angaben müssen somit vorher vorhanden sein, unter Umständen kann der Tarifvertrag, der ebenfalls auf dieser Seite abgedruckt ist, weiterhelfen.