Die Arbeitstätigkeit des Menschen
Der Arbeitsauftrag ist der grundlegende Ausgangsmoment jeder Arbeitstätigkeit, denn die Aufgabe entsteht beim Übernehmen des objektiven Arbeitsauftrages. Der Auftrag ist ein rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sachverhalt und unterliegt der relevanten Vereinbarungen (bspw. Arbeitsanweisungen, Arbeits- und Gesundheitsvorschriften).
Die Arbeitstätigkeit beinhaltet Vorgänge, mit denen Menschen ihre Beziehungen zu Aufgaben, Gegenständen, zueinander und zur Umwelt verwirklichen. Als solche wird sie durch biologische Kräfte und Funktionen ermöglicht und ist durch psychische Aspekte determiniert. Die Arbeitstätigkeit ist als bewusste, zielgerichtete, willensgesteuerte Tätigkeit eine Form des menschlichen Handelns, die auf der Wechselwirkung von äußeren (objektiven) und inneren (subjektiven) Faktoren beruht. Die Ausführung beruht auf ein – vor dem Handeln ideell, als Resultat vorweggenommenes – vorhandenes, bewusstes Ziel, auf das hin sie willensmäßig reguliert wird.
In der Arbeitstätigkeit erfasst das Subjekt die gegenständliche Wirklichkeit und gestaltet sie in der Form seiner Subjektivität um, wobei er von Umweltbedingungen, Einflüssen von Arbeitsaufgaben., Umweltbedingungen, Leistungsbewertungen, Lohn und Mitbestimmung. in seiner Persönlichkeit, beeinflusst wird. Die Umsetzung erfolgt durch die Sprache, als einem gesellschaftlich- sozialen Aspekt der Arbeitstätigkeit. Das Ziel der Arbeitstätigkeit liegt nicht in ihr selbst, sondern in der Erzielung eines für andere Menschen auf Markt nützlichen Resultates gegen Lohn.
Im Arbeitsprozess werden vom Arbeitenden ständig Tätigkeiten ausgeführt und durch Leistungsrückmeldungen bewertet und erklärt. Die Rückmeldung über Arbeitsergebnisse haben aber auch ein erheblichen Einfluß auf die Einstellung, das Befinden und das Selbstwerterleben , sowie auf die Leistung.
Die Anforderungen an den Menschen ist die Gesamtheit der körperlichen und geistigen Voraussetzung, welche für die Ausführung der Tätigkeit benötigt werden. Solche Anforderungsprofile für Arbeitstätigkeiten und Berufe sind als Grundlage der Festlegung von Ausbildungsmaßnahmen, der Eignungsfeststellung, der Feststellung von Ermüdungsquellen und Arbeitsgestaltungsmaßnahmen unerläßlich. Die Anforderung an eine Tätigkeit ist erforderlich bei der Betrachtung der vorhandenen Qualifikationen, der Vorgehensweise oder der Auswirkung von Tätigkeiten auf bestimmte Menschen. Für diese Auswirkung ist es bedeutsam, wie der Mensch selbst den Umfang der Inanspruchnahme sieht, ob angemessen, überfordert oder unterfordert.
Jede Aufgabe erfordert das Einhalten bestimmter Bedingungen bei der Herstellung eines Resultates. Dabei muß das geforderte Ergebnis als Ziel antizipiert und die Ausführungsbedingungen der erforderlichen Handlungen berücksichtigt werden. Die Aufgabe ist ein bestimmter Ablauf einer praktischen Tätigkeit und muß handlungsrelevante Information enthalten, die direkt und eindeutig bestimmt werden müssen, so daß der Ausführenden weiß welche Arbeit er ausführen muß, um das vereinbarte Ziel erreichen zu können.