Privatinsolvenz und trotzdem ein neues Auto?
Mit einer Privatinsolvenz, die offiziell Verbraucherinsolvenz genannt wird, sind die Chancen die finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen recht hoch. Wenn der Antrag auf eine Verbraucherinsolvenz gestellt wurde, kann die Privatperson sich darauf einstellen, etwa 6 Jahre lang mit dem pfändungsfreien Teil des Einkommens auskommen zu müssen.
Das gesamte pfändbare Vermögen muss bei Verfahrenseröffnung abgegeben werden. Der pfändungsfreie Teil beträgt bei einer Person ohne Unterhaltsforderungen zur Zeit ca. 990 Euro. Vor Antragstellung sollte man sich also Gedanken machen, was noch vor dem Insolvenzverfahren zu retten sein könnte. Hat man zum Beispiel eine Lebensversicherung, kann man anhand des Rückkaufwertes überlegen diese aufzulösen.
Das gilt allerdings nur, wenn man dieses Geld für den Lebensunterhalt dringend benötigt und der Wert auch nicht höher als der pfändungsfreie Teil des Einkommens ist. Auch ein vorhandenes Auto fällt mit in die Insolvenzmasse. Als Ausnahme gilt, wenn das Auto zur Ausübung des Berufes benötigt wird und sonst eine Entlassung droht.
Auch gibt es die Möglichkeit bei dem Insolvenzverwalter das Auto aus der Insolvenzmasse herauszukaufen, auch wenn es nicht unbedingt lebensnotwendig ist. Nach Eröffnung des Verfahrens kann man sich dann von seinem pfändungsfreien Anteil auch ein neues Auto kaufen, dass nicht weggenommen werden kann.