Nachrichten Weltfokus
Suche:
Nachrichten Archiv | Top News
  • Home
  • Politik
    • Deutschland
    • Europa
    • Asien
    • Amerika
    • Afrika
  • Wirtschaft
    • Börse
    • Finanzen
    • Karriere
    • Versicherungen
    • Immobilien
  • Sport
    • Fussball
    • Formel 1
  • Kultur
    • Medien
    • Kino & TV
    • Musik
    • Literatur
  • Digital
    • Computer
    • Internet
    • Games
    • Multimedia
  • Leben
    • Gesundheit
    • Auto
    • Reisen
    • Bildung
    • Familie
  • Panorama

Home / Wirtschaft / Geschäftsinsolvenz anmelden mit dem Insolvenzantrag

Geschäftsinsolvenz anmelden mit dem Insolvenzantrag

Unternehmen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, droht die Geschäftsinsolvenz. Hierzu ist ein schriftlicher Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht einzureichen.

Ein Insolvenzantrag kann sowohl vom Betroffenen selbst als Eigenantrag oder auch von einem der Gläubiger als Gläubigerantrag gestellt werden. Eine Pflicht zum Antrag besteht für Privatpersonen und Gesellschaften mit persönlich haftenden Gesellschaften nicht. Lediglich juristische Personen oder Personengesellschaften ohne persönliche Haftung sind zum Insolvenzantrag verpflichtet.

Wird der Antrag als Eigenantrag gestellt, ist im Insolvenzantrag unbedingt der Grund der Geschäftsinsolvenz anzugeben, weiterhin muss der Schuldner mitteilen, ob er den Geschäftsbetrieb weiter aufrecht erhalten möchte und wie viele Arbeitnehmer er beschäftigt. Sollte der Geschäftsbetrieb noch nicht eingestellt worden sein oder gibt es Besonderheiten, sollte der Insolvenzantrag möglichst persönlich abgegeben werden.

Privatpersonen müssen für das Verbraucherinsolvenzverfahren die vorhandenen Antragsvordrucke, die im Internet zur Verfügung stehen, nutzen, für alle anderen Schuldner gilt allein das Schriftformerfordernis. Der Insolvenzantrag kann dabei vom Schuldner selbst gestellt werden. Sofern es sich um eine juristische Person oder eine Genossenschaft handelt, wird der Antrag vom gesetzlichen Vertreter gestellt. Sofern mehrere gesetzliche Vertreter vorhanden sind, sollte der Insolvenzantrag von allen unterschrieben sein.

Der Gläubigerantrag ist dann zulässig, wenn der Gläubiger selbst ein Interesse an der Insolvenzeröffnung hat. Im Antrag muss er allerdings seine Forderungen und die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners glaubhaft machen. Die Zahlungsunfähigkeit kann dabei anhand der Vorlage eines Vollstreckungstitels oder aber durch eine Furchtlosigkeitsbescheinigung des Gerichtsvollziehers belegt werden.

  • Privatinsolvenz und trotzdem ein neues Auto?: Mit einer Privatinsolvenz, die offiziell Verbraucherinsolvenz genannt wird, sind die Chancen die finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen [...]
  • Höhe der Pfändungsfreigrenzen ab 2009 bei einer Privatinsolvenz: Bei einer Privatinsolvenz bleibt dem Schuldner Einkommen nur bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenzen. Diese Pfändungsfreigrenzen werden in regelmäßigen Abständen überprüft [...]
Beruf Filmographie Lebensmittel Magenschmerzen Kostenlos Schwangerschaft Serien Kinofilme Steuern iPhone Filme Arbeit Alkoholismus Kinder Insolvenz Rente Metapher Tagesgeldkonto MySpace Finanzamt Zinsen Werbung Kreditkrise Arbeitslosengeld Wlan Hörfunk Kindergeld Angelina Jolie Spam-Mail YouTube StudiVZ Bundesliga Hausmittel
  • Top Beiträge
  • Lesetipps
  • Kostenlose Rückwärts-Handynummernsuche für Deutschland und österreich
  • Monopoly online spielen kostenlos ohne Anmeldung
  • TVL Tariftabelle des öffentlichen Dienstes
  • Auto Schwackeliste kostenlos online
  • Währungsrechner online und kostenlos im Internet
  • PostIdent Verfahren: Dauer und Kosten
  • Kostenlos Fernsehen übers Internet anschauen mit Zattoo
  • Bundesliga im Internet live und kostenlos schauen
  • Kostenlos und legal Filme online gucken
  • BZA Tarif: Tariftabelle für Zeitarbeit Entgelt 2009
  • Taschengeldliste vom Jugendamt 2009
  • Was tun, wenn man unglücklich verliebt ist
Weltfokus
  • Impressum
    Kontakt
Information
  • Datenschutz
Copyright © 2023 | Weltfokus.de | Alle Rechte vorbehalten
Aktuelle Nachrichten aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur und Multimedia. Ausgewiesene Marken gehören ihren jeweiligen Eigentümern. Weltfokus.de übernimmt keine Haftung für den Inhalt verlinkter externer Internetseiten.