Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld 1 und 2
Die Leistungen von Arbeitslosengeld 1 und 2 sichern das Einkommen erwerbsunfähiger Menschen. Die Bezugsdauer der einzelnen Leistungen unterscheidet sich dabei jedoch erheblich.
Das Arbeitslosengeld 1 erhalten Arbeitnehmer, die in Folge des Arbeitsplatzverlustes kein Einkommen mehr beziehen. Voraussetzung ist allerdings, dass Betroffene in den letzten drei Jahren mindestens über einen Zeitraum von 360 Tagen beitragspflichtig gearbeitet haben.
Die Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld ist maßgeblich vom Alter des Arbeitslosen sowie von der Dauer der Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenzeit abhängig. Ab dem 01. Januar 2008 gelten dabei verlängerte Bezugsdauern. Wer innerhalb der Rahmenfrist mindestens 12 Monate versichert war, erhält ALG 1 für sechs Monate, bei einer Versicherungspflichtzeit von 24 Monaten gilt ein Anspruch von einem Jahr.
Wer das 50. Lebensjahr bereits überschritten hat und mehr als 30 Monate beitragspflichtig war, erhält das ALG 1 für 15 Monate, ab 55 Jahren und 36 Versicherungspflichtmonaten steigt der Anspruch auf 18 Monate. Arbeitnehmer ab 58 Jahren, die während der Rahmenzeit mehr als 48 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, haben sogar Anspruch auf 24 Monate.
Das ALG 2 hingegen ist die Grundsicherung für alle arbeitsfähigen Menschen, deren Höhe mit der früheren Sozialhilfe vergleichbar ist. Das ALG 2 wird daher im Anschluss an die Zahlungen des ALG 1 gezahlt, um den Lebensunterhalt sowie die Kosten für Miete und Nebenkosten weiter tragen zu können. In einigen Fällen kann es auch als Nebenleistung zum ALG 1 bzw. zu einem gering entlohnten Arbeitsverhältnis gezahlt werden. Die Dauer des Bezugs von ALG 2 ist nicht befristet.
Unter Umständen kann es jedoch zu Sanktionen gegenüber dem Leistungsempfänger kommen, was zu Kürzungen oder gar Streichungen des Anspruchs führt. Zu den Grundlagen für die Sanktionen gehört dabei die Ablehnung einer angebotenen Arbeitsstelle oder der Abbruch einer Bildungsmaßnahme.