Höhe und Anspruch auf Arbeitslosengeld 1
Arbeitslosengeld I kann jeder Arbeitslose beziehen, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Grundlage ist, dass sich der Arbeitslose persönlich bei der für ihn zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hat und der Arbeitsvermittlung uneingeschränkt zur Verfügung steht. Darüber hinaus muss er sich selbst aktiv um Arbeit bemühen und dies auf Verlangen auch nachweisen können.
Eine weitere Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I ist, dass bestimmte Anwartschaftszeiten erfüllt worden sind. So muss der Arbeitslose in den vergangenen 2 Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit an mindestens 360 Tagen einer beitragspflichtigen Berufstätigkeit nachgegangen sein, das heißt, er muss Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet haben. Grundsätzlich wird Arbeitslosengeld erst ab dem Tag der Antragstellung gewährt und nicht rückwirkend gezahlt.
Die Dauer des Arbeitslosengeld I-Bezugs hängt davon ab, wie lange der Arbeitslose in den vergangenen 7 Jahren beitragspflichtig gearbeitet hat. Sind dies 12 Monate, dann erhält er 6 Monate lang das ALG I, bei 16 Monaten 8 Monate lang, bei 20 Monaten 10 Monate lang und bei 24 Monaten 12 Monate lang. Hat er 30 Monate beitragspflichtig gearbeitet und das 50. Lebensjahr vollendet, erhält er 15 Monate lang ALG I. Sind dies 36 Monate und er ist mindestens 55 Jahre alt, dann erhält er 18 Monate lang das ALG I und schließlich bei 48 Monaten und dem vollendeten 58. Lebensjahr 24 Monate.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes I beträgt bei Personen mit Kindern 67 % des letzten Arbeitslohnes und bei Personen ohne Kinder 60% des letzten Arbeitslohnes.