Kindergeldgesetz 2009 und Veränderungen
Das Kindergeldgesetz wurde mit Beginn des Jahres 2009 geändert. Die derzeitige Familienministerin Ursula von der Leyen hat den Gesetzentwurf dabei mitentwickelt.
Kinder sind die Zukunft eines Landes. Daher sollen Kinder und deren Familien künftig durch eine Erhöhung des Kindergeldes stärker unterstützt werden. Im Kindergeldgesetz wird geregelt, welche Zahlungen an Familien mit Kindern geleistet werden, um die finanzielle Mehrbelastung von Familien auszugleichen.
Grundsätzlich erhalten Eltern dann Kindergeld, wenn die Eltern einen deutschen Wohnsitz haben und das Kind noch nicht voll erwerbstätig ist. Somit wird Kindergeld unter gewissen Voraussetzungen auch während der Ausbildung oder während des Studiums des Kindes gezahlt. Wichtigste Änderung im Kindergeldgesetz 2009 ist die Höhe des Kindergeldanspruchs, die sich für das erste und zweite Kind um monatlich je zehn Euro erhöhen wird.
Eltern erhalten demnach ab 01.01.2009 für ihr erstes und zweites Kind jeweils 164 Euro. Eltern von mehreren Kindern sollen ab 2009 sogar weitergehend unterstützt werden. Wurde für das dritte Kind bis 2008 lediglich 154 Euro gezahlt, steigt der Kindergeldbetrag nun auf 170 Euro an. Ab dem vierten Kind liegt der monatliche Kindergeldbetrag sogar bei 195 Euro.
Im Rahmen der Einkommenssteuerberechnung wird das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung später klären, ob das Kindergeld oder aber der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger ist. Die Beantragung des Kindergeldes erfolgt bei der zuständigen Familienkasse, der Antrag kann direkt nach der Geburt des Kindes gestellt werden.