Urlaub und Urlaubsanspruch bei 400 Euro Minijobs
Ob einem 400 Euro Minijobber ein Anspruch auf Urlaub und eventuell auch noch ein Urlaubsgeld zusteht, ist ein viel diskutiertes Thema, das jedoch ganz klar festgelegt ist.
Im Bundesurlaubsgesetz ist im § 3 Absatz 1 genau geregelt, dass jedem Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen inclusive Samstage zusteht. Allerdings werden Urlaubsansprüche meist durch Tarifverträge geregelt, die dann in der Regel bessere Urlaubsbedingungen bedeuten. Beim Urlaubsanspruch muss natürlich bedacht werden, dass Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte, nur anteilsmässigen Urlaub erhalten.
Das bedeutet, dass sich dieser nach den geleisteten Arbeitstagen richtet. Wer zum Beispiel 3 Tage in der Woche arbeitet der erhält 12 Tage Urlaub (4 Wochen x 3 Arbeitstage). Auch haben 400 Euro-Jobber einen Anspruch auf ein anteilmässiges Urlaubsgeld, wenn dies betriebsüblich an die Vollzeitbeschäftigten bezahlt wird. Hier kommt der Gleichbehandlungsgrundsatz zur Anwendung. Die Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber während des Urlaubs muss geleistet werden. Je nach Alter und Betriebszugehörigkeit kann der Urlaub auch länger andauern.
Vor Antritt eines 400 Euro Jobs ist nachfolgendes unbedingt zu beachten:
- Wie bei Vollzeitbeschäftigten, sollte ein Arbeitsvertrag Grundlage der Arbeitsaufnahme sein.
- Dinge, wie der Urlaubsanspruch sollten Bestandteil eines solchen Vertrages sein.
- Etwaige Sonderzahlungen, wie zum Beispiel das Urlaubsgeld gehören ebenfalls in einem solchen Vertrag geregelt.
Dass 400 Euro-Jobber wie vollwertige Arbeitnehmer behandelt werden müssen, besagt der Gleichbehandlungsgrundsatz und auch einige neuere Urteile der Arbeitsgerichte.