Schwerbehindertenrente mit 60 beantragen
Menschen, die gesundheitliche Handycaps haben und vorzeitig in Rente gehen möchten, sollten prüfen, ob es für sie möglich ist, Schwerbehindertenrente zu beantragen. Sie ist nach wie vor bereits mit 60 Jahren möglich.
Da die Rentenkassen mit zunehmenden Finanzierungsschwierigkeiten zu kämpfen haben, wird die allgemeine Regelrente jetzt schrittweise bis auf 67 Jahre angehoben. Für alle Menschen, die vorzeitig in den Ruhestand wechseln wollen, weil sie zum Beispiel keinen Arbeitsplatz mehr finden oder gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, diesen auszuüben, müssen mit teils hohen Abschlägen rechnen.
Was viele jedoch nicht wissen: Viele Ältere haben nach wie vor die Möglichkeit, bereits mit 60 Jahren Rente zu beantragen. Besonders günstig ist dabei die Altersrente wegen Schwerbehinderung. Auch dieses Renteneintrittsalter wird derzeit erhöht, und zwar von 60 auf 62 Jahren, die Abschläge für den vorzeitigen Rentenbeginn sind jedoch vergleichsweise niedrig.
Wichtig ist zu wissen, dass für alle Jahrgänge bis einschließlich 1951 die Altersgrenzen noch nicht angehoben werden. Erst ab dem Jahrgang 1952 erfolgt die schrittweise Erhöhung. Für Ältere bleibt es somit beim alten Recht, unter Umständen ist sogar ein Wechsel in die günstigere Schwerbehindertenrente möglich.
Wollen schwerbehinderte Frauen beispielsweise bereits mit 60 Jahren die Schwerbehindertenrente beantragen, erhalten sie diese lediglich mit einem Abschlag von 10,8%. Demgegenüber stehen 18% Abschlag bei der Altersrente. Dieser Unterschied bleibt sogar ein Leben lang bestehen. Dieser Vorteil von immerhin 7,2% kann sich somit vielfach auszahlen.
Der Antrag auf Schwerbehindertenrente ist immer dann möglich, wenn vom Versorgungsamt eine Einschränkung von mindestens 50% attestiert wurde, gleichzeitig muss eine mindestens 35jährige Beitragszahlungsdauer in die gesetzliche Rentenversicherung vorliegen.