KINOX.TO: 1000 Filme kostenlos anschauen, aber ist das legal?
Seit über einem halben Jahr ist Kino.to nun bereits offline. Der Szene geht es allerdings weiterhin blendend. Zahlreiche angebliche Kino.to Nachfolger buhlen um die User. Das Film- und Serienangebot hat sich dabei kaum verändert. Doch nun droht ein erneuter Bruch. Im Rahmen der Prozesse gegen die mutmaßlichen Hintermänner von Kino.to stellte der zuständige Richter fest, dass auch das Anschauen eines Streams illegal ist. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) will nun offenbar auch gegen KinoX.to vorgehen. Auch die Filehoster rücken erneut ins Visier der Fahnder.
Die heile Welt der Online-Streams erlebte im Juni 2011 ein erstes Beben. Kino.to ist seitdem Geschichte. Die mutmaßlichen Hintermänner wurden verhaftet und ein Teil von ihnen wurde bereits verurteilt. Das Ende des Angebots illegaler Streams im Netz war dies jedoch nicht.

Zahlreiche angebliche Nachfolger von Kino.to, allen voran KinoX.to, machen nach dem altbekannten Prinzip weiter, als wäre nichts geschehen. Doch nun droht weiterer Ärger – und dieser könnte erstmals nicht nur die Betreiber der Portale, sondern auch deren Nutzer betreffen.
Kinox.to Streams: Legal oder illegal?
Bis vor kurzem wurde die Frage der Legalität von Streams aus zwei verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Unter Juristen und Nicht-Juristen war man sich schon lange einig, dass das Bereitstellen von Streams im Internet illegal ist, sofern die Inhalte urherberrechtlich geschützt sind. Die Frage danach, ob das Anschauen von Streams legal oder illegal ist, galt hingegen lange als strittig. Meist war von einer rechtlichen Grauzone die Rede. Der Grund hierfür: Anders als beim richtigen Download, werden beim Stream in der Regel nur Teile eines Films zwischengespeichert.
Es landet also nicht der gesamte Film auf der Festplatte – was dem Gesetz nach in jedem Fall eine unerlaubte Vervielfältigung wäre – sondern nur Teile hiervon. Doch auch dies reicht nach Ansicht des zuständigen Richters am Amtsgericht Leipzig Mathias Winderlich aus, um den Tatbestand des Verstoßes gegen das Urheberrecht zu erfüllen. Der Richter kam zu diesem Urteil im Rahmen der Prozesse gegen die mutmaßlichen Hintermänner von Kino.to. Im Klartext: User wissen nun, dass das Betrachten eines Streams illegal ist. Ob dabei eine vollständige Kopie auf der Festplatte des Users landet, spielt rechtlich keine Rolle.
Was droht den Kinox.to Usern?
Durch das Urteil des zuständigen Richters am Amtsgericht Leipzig Mathias Winderlich hat sich die rechtliche Situation entscheidend verändert. Den meisten Usern dürfte nun klar geworden sein, dass sie sowohl privatrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen, wenn sie sich einen illegalen Stream bei KinoX.to oder einem vergleichbaren Streaming-Portal ansehen. Neben Schadenersatzforderungen drohen somit auch Geld- oder Haftstrafen. Wann und ob es hierzu kommt, erscheint allerdings weiterhin fraglich.
In der Praxis ist die rechtliche Verfolgung der Stream-User nämlich nach wie vor schwierig. Dies hat im Wesentlichen zwei Gründe. Erstens müssten die Ermittler überhaupt an die Daten der User kommen. Bei Kino.to war dies offenbar nicht der Fall. Zweitens dürfte die Verfolgung der Urheberrechtsdelikte alleine wegen ihrer Vielzahl schwierig werden. Millionen von Usern nutzen die Streamin-Portale täglich. Um über die IP-Adressen der User an die tatsächlichen persönlichen Daten des Anschluss-Inhabers zu kommen, bedarf es einer richterlichen Genehmigung. Eine Verfolgung aller User dürfte sowohl Ermittler als auch Gerichte maßlos überfordern.
Was passiert jetzt mit KinoX.to?
Die Einschätzung des zuständigen Richters am Amtsgericht Leipzig Mathias Winderlich hat zunächst einmal keine Auswirkungen auf den Fortbestand von KinoX.to bzw. das Bestehen anderer Streaming-Portale. Eine indirekte Folge könnte sich ergeben, wenn User auf Grund der nun klaren Rechtslage aufhören, die Streams zu schauen. Auch das ist derzeit aber nicht festzustellen. Dennoch könnte KinoX.to ein ähnliches Ende drohen wie seinerzeit Kino.to. Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel kürzlich berichtete, bereitet die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nun auch einen Strafbefehl gegen KinoX.to vor.
Die Ermittlungen der GVU waren seinerzeit auch der Grund für die Razzien bei den mutmaßlichen Betreibern von Kino.to. Inzwischen ist in diesem Zusammenhang auch bekannt geworden, dass die Ermittlungen durch die Zahlungen von Schmiergeldern an Informanten begünstigt wurden. Ob die GVU auch bei KinoX.to in Kontakt mit möglichen Insidern steht, ist noch nicht bekannt. Aus Prestige- und Abschreckungsgründen wäre ein erneuter Fahndungserfolg aus Sicht der GVU nun aber dringend nötig, um die Streaming-Szene erneut hart zu treffen.
Was ist mit den Filehostern?
Neben den Usern und den Streaming-Portalen rücken zunehmend auch die Filehoster in das Visier der Fahnder, was nicht erst durch die Verhaftung von Kim „Dotcom“ Schmitz als mutmaßlicher Kopf von Megaupload bekannt geworden sein dürfte. Die GVU will daher das so genannte Haftungs-Privileg für die Hoster einer Prüfung unterziehen. Derzeit müssen Hoster die Dateien auf ihren Servern auf Anforderung eines Dritten löschen, wenn Urheberrechte verletzt werden. Eine eigene Prüfung müssen sie allerdings nicht vornehmen.
Die GVU will nun erreichen, dass bei Filehostern, die ihre User für viele Uploads belohnen, eine Umkehrung der Beweislast erfolgt. Vermutet wird, dass durch diese Bonussysteme – bei denen die Anbieter User, die besonders viele Datenmengen hochladen entlohnen – Raubkopien in besonders starker Weise verbreitet werden. Viele Filehoster haben auf die aktuellen Entwicklungen bereits reagiert und diese Upload-Anreiz-Programme deaktiviert.