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Home / Finanzen / Wirtschaft / Anleitung: Anlage AV ausfüllen bei der Steuererklärung

Anleitung: Anlage AV ausfüllen bei der Steuererklärung

Bereits seit Jahren fördert der Staat den Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Für die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung kann über die Anlage AV zur Einkommenssteuererklärung der zusätzliche Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.

Menschen, die sich für den Aufbau einer zusätzlichen privaten Rente entschieden haben und in diesem Zusammenhang die ein Produkt der Riester-Rente abgeschlossen haben, erhalten neben den staatlichen Zulagen auch Steuerförderungen. In diesem Zusammenhang ist es möglich, im Rahmen der Einkommenssteuererklärung die Anlage AV auszufüllen und so den zusätzlichen Sonderausgabenabzug für eingezahlte Beiträge geltend zu machen.

Die Anlage AV kann dabei zum einen im Internet ausgedruckt, zum anderen aber auch beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Im oberen Feld der Anlage AV sind Name, Vorname und Steuernummer anzugeben. Des Weiteren wird die Angabe benötigt, ob die Anlage für den Ehemann oder aber die Ehefrau ausgefüllt werden soll.

Nun wird auf der Anlage zwischen unmittelbar begünstigten und mittelbar begünstigten Personen unterschieden. Zu den unmittelbar begünstigten Personen gehören Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren, so zum Beispiel Arbeitnehmer, Kindererziehende sowie geringfügig Beschäftigte. Wer als unmittelbar begünstigter zählt, gibt jetzt seine beitragspflichtigen Einnahmen an, die der Meldung zur Sozialversicherung entnommen werden können.

Als mittelbar begünstigte Personen zählen zum Beispiel Selbstständige, deren Ehegatten mittelbar begünstigt sind und die ebenfalls einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. In diesem Fall ist das Kreuz in der Zeile 13 der Anlage AV zu setzen, die Angabe des Einkommens ist nicht notwendig. Im letzten drittel der Anlage ist dann noch die Angabe zu den Kindern notwendig. Angegeben wird die Anzahl der Kinder, für die im Antragszeitraum Kindergeld gezahlt worden ist. Diese Angabe ist für die Berechnung der Kinderzulage wichtig.

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