Nachrichten Weltfokus
Suche:
RSS | Nachrichten Archiv | Top News
  • Home
  • Politik
    • Deutschland
    • Europa
    • Asien
    • Amerika
    • Afrika
  • Wirtschaft
    • Börse
    • Finanzen
    • Karriere
    • Versicherungen
    • Immobilien
  • Sport
    • Fussball
    • Formel 1
  • Kultur
    • Medien
    • Kino & TV
    • Musik
    • Literatur
  • Digital
    • Computer
    • Internet
    • Games
    • Multimedia
  • Leben
    • Gesundheit
    • Auto
    • Reisen
    • Bildung
    • Familie
  • Panorama

Home / Wirtschaft / Finanzen / Insolvenz / Höhe der Pfändungsfreigrenzen ab 2009 bei einer Privatinsolvenz

Höhe der Pfändungsfreigrenzen ab 2009 bei einer Privatinsolvenz

Bei einer Privatinsolvenz bleibt dem Schuldner Einkommen nur bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenzen. Diese Pfändungsfreigrenzen werden in regelmäßigen Abständen überprüft und der allgemeinen Lohnsteigerung angepasst.

Wer sich für eine Privatinsolvenz entscheidet, strebt die Entschuldung nach einer sechsjährigen Wohlverhaltesperiode an. Während dieses Zeitraums ist es jedoch nicht nur wichtig, keine neuen Schulden aufzunehmen, sondern alles Einkommen, welches die aktuell gültigen Pfändungsfreigrenzen übersteigt, muss an die Schuldner abgeführt werden.

In Deutschland wurden die Pfändungsfreigrenzen letztmalig am 01. Juli 2005 abgehoben. Sie gelten derzeit bis zum 30. Juni 2009, danach steht eine erneute Prüfung der Beträge an. Die Höhe der jeweiligen Pfändungsfreigrenze orientiert sich an der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Je mehr Menschen im Haushalt leben, desto höher ist natürlich auch die Pfändungsfreigrenze.

Ein Single kann demnach bei einer Privatinsolvenz derzeit 989,99 Euro verdienen, ohne einen Teil seines Geldes an Gläubiger anführen zu müssen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt steigt der Betrag auf 1.359,99 Euro, ein 3-Personen-Haushalt darf über 1.569,99 Euro Einkommen verfügen. Bei fünf und mehr Unterhaltsberechtigten Personen kann das Einkommen schon bei 2.189,99 Euro liegen.

Dabei ist zu beachten, dass Einkommen, welches aus Überstunden resultiert, nur zu 50% gepfändet werden darf, gleiches gilt für Weihnachtsgeld. Urlaubsgeld hingegen muss dem Schuldner immer in voller Höhe ausbezahlt werden.

Auf Antrag ist es möglich, diese geltenden Pfändungsfreigrenzen zu erhöhen, wenn beispielsweise eine wirtschaftliche Notlage in Folge der Privatinsolvenz vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn der Unterhalt für eine Person aufgrund einer speziell notwendigen Ernährung sehr hoch ist.

Geschrieben am 08.05.2009
Anzeige
Verwandte Beiträge
  • Privatinsolvenz und trotzdem ein neues Auto?: Mit einer Privatinsolvenz, die offiziell Verbraucherinsolvenz genannt wird, sind die Chancen die finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen [...]
  • Geschäftsinsolvenz anmelden mit dem Insolvenzantrag: Unternehmen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, droht die Geschäftsinsolvenz. Hierzu ist ein schriftlicher Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht einzureichen. Ein [...]
Deine Meinung schreiben

Anzeige

  • Top Beiträge
  • Lesetipps
  • Kostenlos Fernsehen übers Internet anschauen mit Zattoo
  • Bundesliga im Internet live und kostenlos schauen
  • Kostenlos und legal Filme online gucken
  • BZA Tarif: Tariftabelle für Zeitarbeit Entgelt 2009
  • Taschengeldliste vom Jugendamt 2009
  • Was tun, wenn man unglücklich verliebt ist
  • Gut bezahlte Berufe und Jobs mit Zukunft
  • Entwicklung des Stahlpreis Index 2009
  • Bestbezahlteste Berufe in Deutschland
  • Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld 1 und 2
  • Höhe der Pfändungsfreigrenzen ab 2009 bei einer Privatinsolvenz
  • Kindergeldgesetz 2009 und Veränderungen

Anzeige

Barroso Interview
Weltfokus
  • Impressum
    Kontakt
Tools
  • News für die Homepage
Copyright © 2007 - 2009 | Weltfokus.de | Alle Rechte vorbehalten
Für Pressebox Pressemitteilungen ist allein der in den jeweiligen Firmeninformationen genannte Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel Urheber des Pressetextes und zugehöriger Bilder. Weltfokus.de übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Pressemitteilungen.