Kostenlos Fernsehen übers Internet anschauen mit Zattoo
Nachdem Privatsender wie RTL und ProSiebenSat.1 damit begonnen haben, bereits im Fernsehen ausgestrahlte Programmteile kostenlos im Internet verfügbar zu machen, gibt es nun mit Zattoo eine weitere Möglichkeit Fernsehen übers Internet anzuschauen.
Zatto ist ein kostenloses P2PTV Programm, das über das Internet, Fernsehprogramme der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender legal und live ausstrahlt. Im Juni 2009 ist Zatto auf webbasiertes Streaming umgestiegen und benutzt seitdem ausschließlich das Flash Video Format.
Zatto startete seinen kostenlosen Fernseh-Dienst 2006 mit 4 freien Fernsehkanälen und konnte binnen kürzester Zeit Kooperationen mit mehr als 70 Fernseh-Sendern abschließen. Heute ist Zatto als kostenloses Fernsehen-on-Demand Angebot in den größten europäischen Ländern vertreten.
Die Lizenzgebühren, die durch die Ausstrahlung entstehen, werden weitestgehend nach dem Modell des klassischen Fernsehens über Werbung finanziert. Nur in Dänemark ist Zattoo kostenpflichtig, da die Übertragungsgebühren hier im Vergleich zu anderen europärischen Ländern sehr viel höher sind.
Eine der derzeit in Kennerkreisen am meisten diskutierten Video-on-Demand Portale, um kostenlos Fernsehen übes Internet zu schauen ist www.kino.to. Auf der kino.to Webseite werden TV-Serien, Spielfilme sowie Kinofilme in einem sogenannten Video-Stream illegal angeboten und können sofort und kostenlos angesehen werden.
Kino.to, das auch über die Domains www.kino.1a.to oder www.moviestream.to erreichbar ist, wirft bei vielen Internetnutzern die Frage auf, ob dieses Angebot überhaupt legal sein kann.
Sowohl die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletztungen) wie auch die MPAA (Motion Picture Association of America) gehen bereits strafrechtlich gegen die Betreiber von www.kino.to vor. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in §53 des Urhebergesetzes, in dem die Möglichkeiten zur Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Inhalts eindeutig geregelt sind.
Die Seite www.kino.to bietet neben kostenlosem Fernsehen, wie Serien und Dokumentationen auch aktuelle Kinofilme im Stream an. Da die Rechte zur Verwertung im Internet sicher nicht in privaten Händen liegen, ist davon auszugehen, dass es sich bei den angebotenen Film -und Fernseh-Inhalten um illegal erstellte Kopien handelt.
Aber nicht nur das Hochladen dieser von Film -und Fernseh-Inhalte kann belangt werden, sondern auch der Download. Technisch betrachtet ist die Wiedergabe von Film -und Fernseh-Inhalten mittels Streaming mit dem Herunterladen des Inhalts gleichzusetzen, da die Videodaten im Zwischenspeicher des Computers gespeichert werden.
Somit stellt womöglich das Ansehen von Filmen auf www.kino.to, www.kino.1a.to oder www.moviestream.to ein Vergehen im Sinne des §53 UrhG dar. Von einem Besuch der Seite wird deshalb dringend abgeraten!