Gute Gründe zur Wehrdienstverweigerung
Viele junge Männer wollen trotz Einberufungsbescheid keinen Wehrdienst ableisten. Hier besteht die Möglichkeit, auf Antrag von der Pflicht zum Wehrdienst befreit zu werden, jedoch nur aus gutem Grund.
In Deutschland sind männliche Personen mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs wehrpflichtig. Wer eine Einberufung zum Wehrdienst erhält, muss heute neun Monate Wehrdienst ableisten. Lediglich Personen, die bereits verheiratet sind oder schon Kinder haben, sind befreit. Auch gesundheitliche Gründe können gegen die Einberufung zum Wehrdienst sprechen (Ausmusterung).
Trotz dessen kann man der Wehrpflicht entgehen, und zwar indem entweder der Zivildienst oder aber eine freiwillige Verpflichtung beim Katastrophenschutz gewählt wird. In jedem Fall ist jedoch ein Antrag beim jeweils zuständigen Kreiswehrersatzamt notwendig, um den Wehrdienst erfolgreich zu verweigern. In diesem Schreiben muss der Einberufene erklären, warum es ihm nicht möglich ist, den Wehrdienst abzuleisten.
Als Grund für die Wehrdienstverweigerung kann beispielsweise der Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes herangezogen werden. Dieser bezieht sich auf die Freiheit des Glaubens sowie des Gewissens. Somit darf niemand zum Wehrdienst herangezogen werden, der dies mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann. Bereits die Aussage, man sei sehr friedfertig veranlagt und lehnt Gewalt grundsätzlich ab, kann als Begründung bereits ausreichen.
Ein weiterer guter Grund für die Kriegsdienstverweigerung ist der Wunsch, der Allgemeinheit zu dienen. Wer beispielsweise als Zivildienstleistender in einem Alten- oder Kinderheim tätig sein wird bzw. im Fall von Unwettern dem Katastrophenschutz zur Seite steht, kann dies gut begründen. Musterschreiben zur Verweigerung des Wehrdienstes gibt es im Internet zahlreich. Allerdings sollte man Musterschreiben nicht verwenden, sondern in jedenfall eine eigene Verweigerung schreiben.