Zinsfreibetrag und Sparerpauschbetrag 2009
Das Jahr 2009 hat erhebliche Veränderungen mit sich gebracht. Der Sparerpauschbetrag löste zum Jahreswechsel den Zinsfreibetrag ab, der lange Zeit bei Dividenden sowie Zinsen bis 750 Euro steuerfrei in die Steuererklärung eingebracht werden konnte.
Wer sich jedoch mit der Materie auseinandersetzt, wird recht schnell erkennen, dass sich grundlegend auf den ersten Blick nicht all zu viel geändert hat. Die Summe aus dem ehemaligen Zinsfreibetrag und den damals gültigen Werbungskosten ergab jene 801 Euro, die noch heute beim Sparerpauschbetrag für ledige Personen gilt. Bei Ehepaaren verdoppelt sich selbstverständlich der Betrag auf 1.602 Euro.
Doch seit der Neuregelung zum Beginn des Jahres 2009 haben sich die Bedingungen erheblich verschärft. Konnte man damals den Betrag dank des Freibetrages für Kursgewinne für Wertpapiere noch auf 1.313 Euro kommen, fällt dies nun fast vollkommen weg. Im Grossen und Ganzen fallen somit fast 500 Euro weg, die man sonst durch eine Steuererklärung zurückerhalten konnte.
Die einzig erfreuliche Neuerung ist die Vereinfachung der Steuererklärung.