Wohngeld 2009 Berechnung und Einkommensgrenzen
Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates, ohne die sich viele Menschen Wohnen nicht mehr leisten könnten. Mit Wirkung vom 01. Oktober 2008 wurden die Entgeltsätze erhöht.
Die staatliche Förderung des Wohngeldes wird dann gezahlt, wenn sich Menschen ohne den Zuschuss die Miete für eine Wohnung oder aber die Raten für ihr Haus nicht mehr leisten könnten. Das Wohngeld wird für Mieter als „Mietzuschuss“, für Hausbesitzer als „Lastenzuschuss“ gezahlt.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld in 2009 in Anspruch genommen werden kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehören beispielsweise die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Haushaltseinkommens sowie die Höhe der aktuellen Miete, die bezuschusst werden kann.
Um das Haushaltseinkommen zu ermitteln, werden alle Geld- und Sachleistungen, die eine Familie bezieht, herangezogen. Dazu gehören auch Zahlungen von Eltern an Kinder sowie Geldleistungen von Verwandten. Lediglich Kindergeld und Elterngeld (bis zu einer Höhe von 300 Euro) bleiben unberücksichtigt. Nur wenn das gesamte Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, besteht Anspruch auf Wohngeld.
Für einen Ein-Personen-Haushalt liegt dabei die Einkommensgrenze ab 2009 bei 840 Euro, leben im Haushalt zwei Personen, darf das Einkommen bei bis zu 1140 Euro liegen, um erfolgreich Wohngeld beantragen zu können. Das Einkommen eines 5-Personen-Haushalts kann 2.110 Euro betragen. Leben behinderte Menschen im Haushalt, kann sich die Einkommensgrenze unter Umständen erhöhen.
Da die Höhe des Wohngeldes von verschiedenen Faktoren abhängig ist, ist eine pauschale Berechnung nicht möglich. Das Wohngeld wird dabei erst nach dem Antrag bei der zuständigen Stelle nach genauer Prüfung ermittelt. Im Internet stehen jedoch verschiedene Wohngeldrechner zur Verfügung, die eine überschlägige Wohngeldberechnung ermöglichen. Diese Rechner findet man beispielsweise auf geldsparen.de.