Senkung des Eingangssteuersatzes in Deutschland durch das Konjunkturpaket 2
Im deutschen Steuerrecht sind die Größen des Eingangssteuersatzes sowie des Grundfreibetrages enorm wichtig. Im Rahmen des Konjunkturprogramms wurde wieder über diese Kenngrößen diskutiert.
Unter dem Grundfreibetrag versteht man die Summe an Einkommen, die ein deutscher Bürger erzielen darf, ohne dass hierfür Steuern anfallen. Man spricht dabei vielfach auch vom Existenzminimum. Demgegenüber ist der Eingangssteuersatz der Prozentsatz an Einkommenssteuer, der bereits für den ersten Euro über dem Grundfreibetrag an das Finanzamt abzuführen ist. Je mehr das Einkommen steigt, desto mehr steigt auch der Einkommenssteuersatz. Dies wird als Steuerprogression bezeichnet.
Im Konjunkturpaket II der Bundesregierung wurde beschlossen, dass der Grundfreibetrag rückwirkend für das Kalenderjahr 2009 auf 7.834 Euro für Singles angehoben wird. Dies ist ein Mehrbetrag von 170 Euro. Ehepaare können natürlich den doppelten Grundfreibetrag nutzen. Im gleichen Konjunkturprogramm wurde beschlossen, den bisherigen Eingangssteuersatz von 15% auf nunmehr 14% zu reduzieren. Um schließlich die Progressionswirkung zu minimieren, erfolgt eine Verschiebung der Tarifeckwerte um 400 Euro nach rechts.
Bereits im nächsten Jahr soll dann der Grundfreibetrag erneut angehoben werden, ab dem 01.01.2010 liegt er dann bei 8.004 Euro. Durch die Anhebung des Grundfreibetrages sowie die Senkung des Eingangssteuersatzes ergeben sich für zahlreiche Bürger spürbare Entlastungen. Davon profitieren vor allem Bezieher niedriger Einkommen, die trotz dessen Einkommenssteuer bezahlen müssen. Wer mehr verdient, profitiert ebenfalls, und zwar von der Verschiebung der Progression.