Rückzahlung Pendlerpauschale für 2007
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale ist für rund 15 Millionen Steuerzahler relevant. Dank der Aufhebung der neuen Regelung wird bis zum Ende des Jahres 2009 die alte Regelung von der Bundesregierung eingesetzt.
Dies bedeutet letztendlich für die Steuerzahler, dass ab sofort wieder die Pauschale ab dem ersten Kilometer gezahlt wird. Die Betroffenen haben demnach einen Anspruch von 30 Cent je Kilometer, die steuermindernd rückwirkend geltend gemacht werden können. Generell sollte nun seitens des Finanzamtes eine Neuberechnung vorgenommen werden und die Auszahlung in den kommenden Monaten automatisch erfolgen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes positiv und als einen Impuls für die Verbraucher gewertet. Damit wird das Urteil von zahlreichen Politikern eher unfreiwillig als Konjunkturspritze empfunden, die aber zunächst eine Steuersenkung im Keim ersticken könnte, schließlich betragen die Mehrkosten für die Bundesregierung rund 7,5 Milliarden Euro, die auch zu Lasten der Verschuldung gehen.
Die Suche nach einer einheitlich und allgemein akzeptierten Neuregelung wird somit noch eine Weile dauern und könnte sich im kommenden Jahr zu einem entscheidenden Wahlthema entwickeln.