Immobilienmakler
Gerichtsvollzieher darf nicht nebenbei als Immobilienmakler tätig sein
Ein Gerichtsvollzieher darf nicht nebenberuflich als Makler und Hausverwalter arbeiten. Denn durch seine Haupttätigkeit erhält er nebenbei Informationen, etwa über frei werdende Wohnungen. (lifepr) Nürnberg, 25.09.2008 - Hauptberuf: Gerichtsvollzieher, Nebenjob: Makler und Hausverwalter - dies lässt sich nicht miteinander vereinbaren, urteilte ...