Kostenlos Kinofilme online gucken mit Hulu.com
Mit dem Dokumentarfilm Home wurde der erste Kinofilm online und parallel im klassischen Kino gestartet. Aber nicht nur auf YouTube können Kinofilme kostenlos angeguckt werden. Auch Filmportale wie Hulu.com und Joost.com bieten einen kostenlosen Video-on-Demand-Service ohne Registrierungspflicht.
Auf Hulu.com werden Serien, Trailer und Kinofilme von NBC, Fox und Abc kostenlos angeboten, insofern man über eine amerikanische IP-Adresse verfügt. Der Dienst ist ausschließlich werbefinanziert. Hulu bietet Kinofilme im Flash Video Format an, die meisten davon in einer 480p und High-Definition Auflösung.
Der Video-on-Demand-Dienst wurde im März 2008 von NBC Universal, der Fox Entertainment Group und ABC Inc gestartet und wurde binnen kürzester Zeit zur einer ersthaften YouTube Alternative. Im Unterschied zu YouTube wird auf hulu.com ausschließlich Premium Video Content angeboten.
Neben dem webbasierten Video Dienst bietet Hulu.com ein Stalone Programm mit dem Namen Hulu Desktop, mit dem User die Programm-Inhalte unabhängig vom Web Browser empfangen können. Hulu.com wird vorraussichtlich Ende September 2009 seinen Dienst auch in England ausstrahlen und Inhalte von BBC, ITV und Channel 4 anbieten.
Ein weiteres Video-on-Demand Portal um kostenlos Kinofilme online zu gucken ist kino.to. Viele Internetuser und Videofans stellen sich hier jedoch die berechtigte Frage, ob es legal ist sich Fernseh -und Kinofilme auf Internetportalen wie www.kino.to anzusehen .
Nicht nur das Anbieten, sondern auch das Ansehen von Fernseh -und Kinofilmen per Live-Stream verstößt womöglich in den allermeisten Fällen gegen das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“, welches nach § 53 besagt, dass das Herunterladen von “offensichtlich rechtswidrig” hergestellten oder rechtswidrig angebotenen Inhalten strafbar ist. (Quelle)
Dass www.kino.to diese Kinofilme unrechtmäßig ins Netz stellt, liegt vor allem dann auf der Hand, wenn es sich um aktuelle Filmproduktionen handelt. Kein privater Anbieter verfügt kurz nach Erscheinen eines neuen Kinofilms über das Recht, ihn öffentlich anzubieten und auf diese Weise Geld zu verdienen (www.kino.to macht unter anderem Profit mit eingeblendeten Werbeseiten).
Das Ansehen von Kinofilmen auf Kino.to ist womöglich eine illegale Handlung, da man die Stream Dateien temporär auf dem eigenen PC downloaded und speichert. Von jedem Internetnutzer wird eventuell erwartet, dass er darauf achtet, ob ein Film, den er sich im Internet ansehen will, rechtmäßig angeboten wird oder „offensichtlich rechtswidrig“ ist. (Quelle)
Nicht nur Kinofilme unterliegen dem Urheberrecht, auch Fernsehserien dürfen nicht ohne die jeweiligen Lizenzrechte oder ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum Download angeboten werden. Wo aktuelle Fernseh -und Kinofilme ohne Registrierung kostenlos verfügbar gemacht werden, muss man womöglich von einem illegalen Angebot ausgehen. (Quelle: computerbetrug.de; heise.de; gamona.de)
Eine andere Meinung wird hingegen im folgenden Videobeitrag vertreten: