Kleingewerbe gründen mit der richtigen Rechtsform
Die Zahl der Menschen, die den Schritt in eine eigene Existenz wagen, wird sich naher Zukunft vermutlich wieder erhöhen, da die zu erwartende schwierige Arbeitsmarktsituation viele zu diesem Schritt zwingen wird. Hinzu kommt, dass in Zeiten niedriger Löhne und hoher Preise immer mehr Menschen genötigt sind, neben ihrer normalen Tätigkeit einem Nebenerwerb nachzugehen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Steuerliche Gründe legen hier die Gründung eines Kleingewerbes nahe.
Die meisten Rechtesformen sind in Deutschland für ein Kleingewerbe nicht geeignet: Eine GmbH etwa verlangt eine nicht unerhebliche Einlage, die der Gewerbetreibende meist nicht aufbringen kann und die auch nur der Haftung für etwaige Schäden dient, die bei den meisten Kleingewerben höchstwahrscheinlich nicht auftreten. Auch die viel zitierte „Ich-AG“ war in Wahrheit selbstverständlich keine Aktiengesellschaft.
Die übliche und auch in den meisten Fällen sinnvollste Rechtsform für ein Kleingewerbe ist die „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR). Im Gegensatz zu allen anderen Rechtsformen verlangt die GbR keine Vermögenseinlage oder andere Sicherheiten und ist daher die „billigste“ Variante einer Unternehmensgründung. Problematisch kann eine GbR dann werden, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Gewerbe betreiben, da die Haftung auch das Privatvermögen einschließt.
Für ein Kleingewerbe mag dies eher ein Ausnahmefall sein; wer allerdings die Gründung eines kleinen Gemeinschaftsunternehmens anstrebt, sollte vorher einen Anwalt konsultieren.