Höhe des Sparerfreibetrag bei Eheleuten 2009
Damit Sparer nicht all ihre Erträge versteuern müssen, steht ihnen der Sparerfreibetrag zur Verfügung. Mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 ist er unter dem Namen Sparer-Pauschbetrag zu finden.
Grundsätzlich sind Erträge, die durch die Anlage von Kapital erzielt werden, die so genannten Kapitalerträge, steuerpflichtig. Seit Januar 2009 werden sie mit 25% Abgeltungssteuer belegt. Um aber vor allem Kleinsparer nicht über Gebühr zu belasten, steht Sparern in Deutschland der Sparerfreibetrag zur Verfügung. Der Sparerfreibetrag oder Sparer-Pauschbetrag löste zum 01.01.2009 den bis dahin geltenden Freistellungsauftrag ab.
Die Höhe des Sparerfreibetrags liegt einschließlich der Werbungskosten-Pauschale bei 801 Euro pro Person. Diese Summe steht allen Sparern gleichermaßen zu, vom Säugling bis zum Rentner. Ehepaare können dabei den doppten Betrag beanspruchen, der Sparerfreibetrag oder Sparer-Pauschbetrag liegt bei ihnen bei 1.602 Euro.
Je nach Wunsch kann der Sparerfreibetrag bei nur einem Kreditinstitut gestellt werden, er kann aber auch auf verschiedene Institute aufgeteilt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Summe aller Aufträge die Höchstbeträge von 801 / 1.602 Euro nicht übersteigt.
Der Sparerfreibetrag oder Sparer-Pauschbetrag kann, nachdem er bei der Bank eingereicht wurde, für Zinserträge, für Dividenden sowie für Fondsausschüttungen verwendet werden. Sofern die Erträge über dem Freistellungs-Betrag liegen, muss nur der darüber hinausgehende Anteil versteuert werden. Für Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften hingegen findet er keine Anwendung, diese müssen in jedem Fall mit 25% Abgeltungssteuer belegt werden.