Die Radiolandschaft in Deutschland
Die Radiolandschaft in Deutschland ist zu einem Radiogestrüpp geworden. Derzeit gibt es ca. 260 Radioprogramme in Deutschland, davon sind ca. 50 öffentlich-rechtlich. Die deutsche Radio-Landschaft lässt sich dabei nach folgenden Kriterien ordnen: rechtlichen (öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder Privatsender), geographischen (Lokalradios, Regionalsender, Landesprogramme, Mehrländerprogramme, Bundes- oder weltweit ausgestrahlte Sender) hörsituativen (Begleit- oder Einschaltprogramme), inhaltlichen (misch- oder Spartenprogramme).
Der öffentlich- rechtliche Rundfunk ist kein Staatsrundfunk und kein Kommerzfunk. Er ist so organisiert, dass er, von Staat und Wirtschaft unabhängig, seinen in den Rundfunkgesetzen festgelegten Auftrag im Dienst der Gesellschaft wahrnimmt. Da der Rundfunk Ländersache ist, hat man eine „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland“ (ADR) gegründet. In wieweit er dieser Aufgabe nachkommt wäre mindestens eine Diplomarbeit wert und bedarf genauer empirischer Methoden.
Der Privatrundfunk ist seit 1985 in Deutschland dazu gekommen. Werbeeinnahmen sind ihre Existenzgrundlage. Sie sind Wirtschaftsunternehmen mit denen die Anteilseigner Geld verdienen wollen. Privatsender sind auch an anderen Privatsendern beteiligt. So entstehen Senderfamilien (Antenne, NRY). Mit diesen Verknüpfungen sollen Synergieeffekte erzielt und Vorteile bei der Vermarktung von Werbezeiten erreicht werden. Anders als im Printmedienbereich unterliegen die Privatsender einer öffentlich-rechtlichen Kontrollinstanz (Landesmedienanstalt). Das Radio rangiert als Unterhaltungsmedium neben dem Fernsehen auf Platz zwei, als Informationsmedium liegt das Radio, hinter der Tageszeitung und dem TV auf Platz vier.