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Home / Wirtschaft / Immobilien / Finanzamt / Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt bei Immobilien

Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt bei Immobilien

Für den Kauf von Immobilien oder Grundstücken ist in Deutschland Grunderwerbssteuer zu bezahlen. Ohne diese Zahlung ist eine Eintragung im Grundbuch nicht möglich.

Die Grunderwerbssteuer wird immer dann fällig, wenn Immobilien gekauft werden. Der Steuersatz beträgt dabei einheitlich 3,5% und wird anhand der Bemessungsgrundlage ermittelt. Die Bemessungsgrundlage ist dabei der Kaufpreis des Objekts, bei einer Versteigerung wird das jeweilige Höchstgebot für die Grunderwerbssteuer herangezogen.

Wurde ein Grundstück oder ein Haus verkauft, muss der Kaufvertrag hierzu notariell abgeschlossen werden. Im Anschluss an den Vertragsabschluss sind die Notare verpflichtet, der jeweils zuständigen Stelle für die Berechnung der Grunderwerbssteuer den beurkundeten Kaufvertrag sowie die Veräußerungsanzeige einzureichen. Die Veräußerungsanzeige besteht dabei aus fünf Durchschriften, wobei eine dieser Durchschriften neben den Daten des Verkaufs auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nach der Zahlung der Grunderwerbssteuer vom Finanzamt ausgestellt und bescheinigt dem Käufer, dass die Zahlung der Steuer fristgerecht und in voller Höhe erfolgt ist. Diese Bescheinigung ist notwendig, da ohne sie eine Umschreibung im Grundbuch auf den Käufer nicht möglich ist.

Zwar ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Umschreibung im Grundbuch in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings wurden die Grundbuchämter angewiesen, ohne die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Umschreibung vorzunehmen. So soll verhindert werden, dass der Eigentumsübergang vollzogen wird, ohne Steuern gezahlt zu haben.

Geschrieben am 12.06.2009
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