Private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze 2009
Die Beitragsbemessungsgrenze für 2009 ist in Deutschland eine festgesetzte Größe, bis zu der die Beiträge zu den Sozialversicherungen ansteigen. Sie wird jährlich von der Bundesregierung in Relation zu erfolgten Lohn- und Gehaltssteigerungen angepasst.
Beiträge für die Kranken- oder Arbeitslosenversicherung werden in Deutschland nach dem Bruttolohn bemessen. Je mehr ein Arbeitnehmer verdient, desto höher sind die von ihm zu entrichtenden Beiträge. Um die Beiträge jedoch nicht ins Unermessliche steigen zu lassen, wurde die Beitragsbemessungsgrenze eingeführt.
Bis zu diesem Monatseinkommen steigen die Beiträge zu den Sozialversicherungen stetig an, Einkommen darüber werden jedoch nicht mehr berücksichtigt. Somit handelt es sich bei der Beitragsbemessungsgrenze um die Deckelung der Beiträge. Für die Private Krankenversicherung wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung existiert die Beitragsbemessungsgrenze, die im Jahr 2009 bei monatlich 3.675 Euro bzw. jährlich bei 44.100 Euro liegt.
Bis vor wenigen Jahren war die Beitragsbemessungsgrenze dabei identisch mit der Versicherungspflichtgrenze. Sie gibt an, bis zu welchem Jahreseinkommen eine gesetzliche Pflichtversicherung vorliegt. Bei höheren Einkommen ist es möglich, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Die Versicherungspflichtgrenze ist höher als die Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2009 beträgt sie 4.050 Euro monatlich und 48.600 Euro jährlich. Der Grund für diese Differenz ist die Geldnot der gesetzlichen Krankenkassen, die somit mehr Mitglieder und auch Einnahmen haben. Ein Wechsel ist seit 2007 auch erst dann möglich, wenn das Jahreseinkommen in den letzten drei Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat.

