Kosten und Vorraussetzungen einer Namensänderung
Der eigene Name ist nicht immer ein Grund zur Freude. Doch nicht jeder kann seinen Namen einfach ändern, nur weil dieser nicht mehr gefällt. Um den Vor- oder Familiennamen ändern zu können, sind vielmehr wichtige Voraussetzungen zu erfüllen.
Im Ausnahmefall ist es jedoch möglich, den Namen zu ändern. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) enthält hierzu verschiedene Bestimmungen, wann eine Namensänderung vorgenommen werden kann. Dies ist zum Beispiel bei familienrechtlichen Vorgängen wie zum Beispiel der Geburt, der Eheschließlung, der Eheauflösung sowie der Adoption und der Begründung einer Eingetragenen Lebensgemeinschaft möglich.
Auch wenn das Interesse des Antragstellers auf Namensänderung wesentlich ist, kann eine Namensänderung erfolgen. Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Grund nach dem Namensänderungsgesetz. Gründe für eine Namensänderung können z.B. gegeben sein, wenn der Familienname anstößig und lächerlich klingt oder eine Geschlechtsumwandlung geplant ist.
Für jede Namensänderung ist ein Antrag bei der zuständigen Stadtverwaltung notwendig. Für die Namensänderung von Kindern muss der Antrag von den Erziehungsberechtigten oder de jeweiligen Vormund gestellt werden. Zu den einzureichenden Unterlagen gehören neben dem Personalausweis auch das Führungszeugnis, Einkommensnachweise sowie Unterlagen, die Auskunft darüber geben, warum der derzeitige Name nicht mehr getragen werden kann. Die Prüfung der Unterlagen dauert je nach Behörde zwischen sechs Wochen und einigen Monaten. Der neue Name muss gleichzeitig als Familienname geeignet sein, Adelsbezeichnungen werden nur in Ausnahmefällen gewährt.
Die Kosten der Namensänderung sind vom Antragsteller zu bezahlen. Neben den eigentlichen Kosten, die abhängig vom Einkommen sind und vom Ermessen der Behörde abhängig sind, sind weiterhin Kosten für die Änderung der persönlichen Dokumente (Personalausweis, Führerschein etc.) zu kalkulieren.