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Home / Wirtschaft / Finanzen / Kinder / Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte

Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte

Eltern, die in Deutschland zur Einkommenssteuer veranlagt werden, steht für jedes Kind ein so genannter Kinderfreibetrag zur Verfügung. Dieser kann direkt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Der Kinderfreibetrag soll das Existenzminimum der Kinder in Deutschland sichern. Er wird in jedem Jahr von der Bundesregierung in deren Siebenten Existenzminimumbericht beziffert, er liegt aktuell bei 3.864 Euro. Zudem haben Eltern die Möglichkeit, pro Jahr einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungsbedarf des Kindes in Höhe von 1.080 Euro in Anspruch zu nehmen.

Weiterhin erhalten Eltern in Deutschland das Kindergeld, welches ebenfalls als Entlastung für die Eltern gedacht ist. Der Kinderfreibetrag kommt daher nur dann zur Anwendung, wenn dieser im Rahmen der Einkommenssteuererklärung im Verhältnis zum bereits bezogenen Kindergeld günstiger ist.

Dies wird von den Finanzbehörden individuell ermittelt. Bei der Günstigerprüfung wird jedoch ausschließlich die Einkommenssteuer herangezogen, für die Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ist der Freibetrag jedoch wichtig.

Um die Bemessungsgrundlage von Kirchensteuer und Soli werden Kinder auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Beim Zähler von 1, wenn also ein Kind vorhanden ist, wird der volle Kinderfreibetrag berücksichtigt, beim Zähler von 0,5 nur die Hälfte. Die Kinderfreibetragszahl von 0,5 wird immer dann genutzt, wenn Eltern nicht verheiratet sind.

Der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte wird jedoch nicht für die Ermittlung der Lohnsteuer herangezogen, auch der Freibetrag für die Betreuung und Ausbildung der Kinder findet hier keine Berücksichtigung.

Geschrieben am 16.06.2009
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