Arbeitsamt: Arbeitslos melden nach Kündigung oder Studium (Unterlagen, Fristen)
Arbeitslos muss man sich persönlich frühestens drei Monate vor der Arbeitslosigkeit melden, jedoch spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Meldet man sich drei Monate vorher arbeitslos, so wird man bei der Agentur für Arbeit erst einmal als arbeitssuchend aufgenommen.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird von dem Tag an gewährt, wenn die Arbeitslosigkeit beginnt und man sich bis dahin bei der zuständigen Agentur für Arbeit an seinem Wohnort gemeldet hat. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist unbedingt notwendig, denn diese zählt als Antrag für die Leistungen auf Arbeitslosengeld.
Wird eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers ausgesprochen und endet diese nach drei Monaten, so muss man sich innerhalb von drei Kalendertagen nach Erhalt des Kündigungsschreibens, bei der Agentur für Arbeit melden.
Um hier keine Fristen zu versäumen, kann man sich telefonisch über eine Servicenummer melden und die ersten Angaben mitteilen. Per Telefon werden alle wichtigen Fragen geklärt und man erhält einen persönlichen Termin bei einem Berater.
Doch hier sollte man den Termin einhalten, denn die Arbeitslosmeldung wird erst wirksam, wenn man den Termin wahrgenommen hat. Damit erspart man sich finanzielle Nachteile und lange Wartezeiten. Weitere Informationen erhält man bei jeder Agentur für Arbeit.