Fristlose Kündigung richtig schreiben
Wer heute seinen Arbeitsplatz kündigen will, der tut dies meist aus einem wichtigem Grund. Oft ist bereits eine andere Stelle in Aussicht gestellt worden oder man hat gar schon einen Vertrag unterschrieben. Nichtsdestotrotz wird man kaum umhin kommen, eine Kündigung an den Arbeitgeber zu schreiben. Sicher ist dieser Schritt alles andere als leicht, geht damit doch immer die Angst einher, vom bisherigen Arbeitgeber ein negatives Zeugnis ausgestellt zu bekommen oder ähnliches.
Um den Arbeitgeber nun nicht unnötig vor den Kopf zu stoßen, sollte man die Kündigung und welche Gründe dazu geführt haben, jedoch in einem persönlichen Gespräch klären. Dieses ist vor allem dann ratsam, wenn man eine wichtige Position im Unternehmen ausgefüllt hat. Ein frühzeitiges Gespräch kann dem Arbeitgeber helfen, Ersatz zu finden. Diesen sollte man dann auch noch eine Zeit lang entsprechend einarbeiten. Aufgrund der Eigenkündigung eine schlechte Beurteilung in Form des qualifizierten Arbeitszeugnisses zu erhalten, ist jedoch äußerst selten.
In Ausnahmesituationen, beispielsweise, wenn der Arbeitgeber das Entgelt nicht mehr zahlt, ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Ansonsten sind jedoch die Kündigungsfristen einzuhalten. Gleichermaßen ist zu beachten, dass bei Arbeitslosigkeit aufgrund der Eigenkündigung eine Sperrfrist droht. Beim Formulieren des Kündigungsschreibens kann man sich recht kurz halten. Es muss nur ausgesagt werden, dass man das bestehende Arbeitsverhältnis kündigt und zu welchem Termin diese Kündigung erfolgt.