Braucht man als Freiberufler eine Steuernummer vom Finanzamt?
Freiberufler benötigen grundsätzlich keinen Gewerbeschein, um ihren Beruf ausüben zu können. Für die Erstellung von Rechnungen ist einzig eine Steuernummer vom Finanzamt notwendig.
Wer im Nebenjob als Freiberufler tätig ist, hat verschiedene Vorteile gegenüber Menschen, die als Gewerbetreibende tätig sind. So ist bei ihnen keine Anmeldung beim Ordnungsamt notwendig, auch Gewerbesteuer ist nicht zu entrichten. Gewinne können über die private Steuererklärung unabhängig von der Höhe des Umsatzes per Einnahme Überschuss Rechnung ermittelt werden.
Das Finanzamt errechnet dann die hieraus resultierende Einkommenssteuer und wird ggf. die Nachzahlung berechnen. Letztlich genießen Freiberufler auch die Möglichkeit, Abschreibungen auf Anschaffungen besser und einfacher durchführen zu können. Als Freiberufler kann jeder arbeiten, der eine künstlerische, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeit ausübt. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Job als freiberufliche Tätigkeit zählt, sollte die Tätigkeit beim Finanzamt erklären und eine verbindliche Auskunft fordern.
Bei der Erstellung von Rechnungen an die Auftraggeber muss der Freiberufler seine Steuernummer angeben. Diese Steuernummer kann beim Finanzamt beantragt werden. Dies geschieht entweder per formlosem Schreiben oder einfach per Anruf. Spätestens dann, wenn die Einnahmen-Überschuss-Rechnung dem Finanzamt vorliegt, wird eine neue Steuernummer vergeben.
Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine separate Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit, sondern um eine neue private Steuernummer, die die Tatsache der Freiberuflichkeit berücksichtigt. Bis zum Erhalt der neuen Steuernummer kann einstweilen die alte Steuernummer auf der Rechnung angegeben werden.