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Home / Leben / Familie / Krankenkasse / Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse während der Elternzeit

Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse während der Elternzeit

Jeder Arbeitnehmer, der im Erwerbsleben steht und einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, hat bei einer längeren Erkrankung einen Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld wird als Lohnersatzleistung bezeichnet. Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich geregelt in § 47 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).

Um Krankengeld zu bekommen, muss ein Arbeitnehmer jedoch Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Im Zuge der Möglichkeit von Eltern, bei Geburt eines eigenes Kindes eine Auszeit vom Beruf zu nehmen und in Elternzeit zu gehen, muss auch geklärt werden, ob ein Anspruch auf Krankengeld während der Elternzeit besteht.

Dieser Anspruch besteht zunächst einmal grundsätzlich nicht. Denn das Elterngeld gilt nicht als Arbeitseinkommen, wenngleich die Höhe von diesem errechnet wird, sondern wird als steuerfreie Entgeldersatzleistung betrachtet. Der in Elternzeit befindliche Eltenteil hat aber dann einen Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse, wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Eintritt in die Elternzeit eingetreten ist.

Ein Anspruch auf Krankengeld während der Elternzeit besteht zudem dann, wenn der in Elternzeit befindliche Elternteil während dieser Zeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Diese ist ihm nach dem Elternzeitgesetz möglich und bis zu einer bestimmten Verdiensthöhe sogar steuerfrei.

Geschrieben am 19.01.2009
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